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Grundstück zu verkaufen!
Ein Blick auf das gesamte Grundstück
Eine zweite Grundstücksansicht
Straßenseitig erschlossener Einfamilien-Bauplatz
Bei diesem Verkaufobjekt handelt es sich um ein fast recht eckig geschnittener Bauplatz für ein Einfamilienhaus. Es wird künftig eine Grundstücksgröße von circa 1.175 m² besitzen. Dieser Bauplatz muss noch geteilt und vermessen werden. Die anfallenden Vermessungsgebühren sind vom Käufer zu übernehmen.
Das Grundstück steigt in Richtung Westen steigt stetig leicht an. Im straßenseitig im vorderen Teil ist unser Bauplatz nahezu eben. Die Bebauung wird über ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung durch den Käufer selbst beantragt (Es handelt sich hier eine typische Baulücke).
Des Weiteren ist das Grundstück mit den ortsüblich anliegenden Medien rand erschlossen. Die Medien müssen noch entsprechend in das Grundstück eingebracht werden. Die hier anfallenden Erschließungskosten trägt ebenfalls der Käufer.
Unser Grundstück befindet sich im Randbereich der Bergstadt Freiberg, im OT Halsbach.
Der kleine Ortsteil bzw. Stadtteil liegt etwa in der Mitte des Freistaates Sachsen zwischen Dresden und Chemnitz.
Unser Bauplatz befindet sich cirka 45 Kilometer südwestlich von der Landeshauptstadt Dresden entfernt. Durch die gute Verkehrsanbindung der Bundesstraße B 101 aus Richtung Nossen und die B 173 von Chemnitz nach Dresden. Zur Autobahn A 4 werden Sie künftig nur noch 12 kilometer benötigen.
Des Weiteren werden Sie bis in das Zentrum von Freiberg knapp drei Kilometer benötigen. In der Universitätstadt sind vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Schulen aller Alterstufen, eine große Universität sowie zahlreiche kulturelle Ausflugsziele und Angebote (u.a. ein Theater, Kino, Schwimmbad) vorzufinden
Dieses Maklerangebot ist vertraulich zu behandeln und nur
für Sie bestimmt.
Kommt es
zwischen einem Dritten und dem Verkäufer aufgrund eines Verstoßes gegen diesen
Behandlungsgrundsatz ein Vertrag zustande, so haften Sie für den dem Makler etwa
entstandenen Schaden.
Alle Angaben in diesem Exposé erfolgen nach bestem Wissen
und auf der Grundlage der Vorgaben des Verkäufers.
Der Makler übernimmt aus diesem
Grund keine Gewähr für deren Richtigkeit.
Der Adressat des Exposés muss deshalb
alle darin enthaltenen Angaben vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst überprüfen.
Dieses
Angebot erfolgt vorbehaltlich eines zwischenzeitlichen Verkaufes.